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Antennen­gemeinschaft Großschönau e.V.

Infor­mationen


Satzung

Die Satzung der Antennen­gemeinschaft Groß­schönau (als PDF-Doku­ment)


Formulare

Die Teilnahme­erklärung der Antennen­gemeinschaft Groß­schönau (als PDF-Doku­ment)

Die Kündi­gung der Mitglied­schaft (als PDF-Doku­ment)


Mitglieds­beitrag

Der Mitglieds­beitrag für ein Jahr be­trägt 40,- € und wird am 31. März des betref­fenden Jah­res fällig. Über­weisen Sie den Betrag bitte unter An­gabe Ihrer Mitglieds­nummer bzw. Ihrer Adres­se auf unser Konto bei der Spar­kasse Ober­lausitz-Nieder­schlesien:

Antennen­gemeinschaft Groß­schönau e.V.
IBAN: DE59850501003000205747

Da der Jahres­beitrag bereits längere Zeit kon­stant ge­blieben ist, und auch weiter­hin keine Än­derun­gen ge­plant sind, könnte es sinn­voll sein, sich für einen entspre­chenden Dauer­auftrag zu ent­scheiden. Einzugs­ermächti­gungen sind leider nicht möglich.


Wartungs­fenster

Plan­mäßige Arbeiten in unserer Kopf­station werden jeweils am letzten Freitag eines Monats in der Zeit von 9 bis 17 Uhr durch­geführt. Gelegentlich wird es in dieser Zeit zu kurz­zeitigen Unter­brechungen kommen, wir bitten Sie in diesem Fall um Ent­schuldigung und etwas Geduld.



Daten zum Sender­suchlauf

Bei Umstellungen der Sender­struktur fällt es manchmal einigen Mit­gliedern unserer Antennen­gemeinschaft schwer, bestimmte Sender wieder­zufinden, weil es nicht allen Fernseh­geräten gelingt, geänderte Programme auto­matisch in der Sender­liste einzu­sortieren oder anzu­hängen. In so einem Fall ist ein Sender­suchlauf nötig. Da die Bedienung der Fernseher sehr unter­schiedlich ist, können wir hier leider keine allgemein­gültige Anleitung geben. Hier das Wichtigste:
Wählen Sie beim Sender­suchlauf Ihres Fern­sehers als Signalart DVB-C (Kabel) und die Suche nach digi­talen Sendern (DTV), denn analoge Fernseh­sender werden nicht mehr über­tragen. Benutzen Sie dann bei den Optionen zum Sender­suchlauf die so­genannte Netzwerk­suche. (Dabei liest der Fernseher eine im Kabel mit über­tragene Liste der Daten aller vorhan­denen Programme.) Wenn dabei Daten zum Kabel­netz ein­gegeben werden müssen, sind das meistens die
Pin: 02779
seltener aber auch das
Codewort: AGG
Die Begriffe werden leider nicht ein­heitlich benutzt. Die Pin heißt je nach Her­steller Ihres Fern­sehers beispiels­weise NIT, Netzwerk­kennung, Network ID oder Netzwerk-ID, und das Codewort wird als Netzwerk­name bezeichnet.
Weitere Infor­mationen finden Sie in unserer Kanal­belegungs­tabelle.

Wenn Sender nicht gefunden werden

Beim Wegfall der öffentlich-recht­lichen Pro­gramme in der alten Standard­auflösung, der im Oktober 2023 wegen der Abschal­tung dieser Pro­gramme durch die Rundfunk­anstalten nötig ge­worden war, hatten einige Mit­glieder der Antennen­gemeinschaft Probleme, diese Pro­gramme in HD-Auflösung zu finden. Während der Hilfe­stellungen bei der Sender­suche sind einige Fern­seher aufge­fallen, die bei ihren automatischen Suchlauffunktionen manche Sender nicht finden. Wenn auch die oben beschriebene Netzwerk­suche erfolglos bleibt, hat in diesen Fällen immer die Suche durch manuelles Eingeben der Kanal­frequenz geholfen, die in den Bedienmenüs der Geräte leider auch ver­schieden genannt wird.
Wenn Sie also eben­falls solche Probleme haben, dann

  • laden Sie sich die Kanal­belegungs­liste herunter,
  • suchen Sie darin den fehlenden Sender und schauen dann auf die Daten des Kanals, über den er über­tragen wird.
  • Dann geben Sie bei Ihrem Empfänger die Kanal­frequenz, die Symbol­rate und (wenn der Fern­seher ein Eingabe­feld dafür hat) die Modulations­art ein. Dann sollten die in diesem Kanal übertragenen Programme sofort gefunden werden.

Nun sind diese HD-Programme schon seit einigen Jahren in unserem Kabel vorhanden, und es ist schade, wenn die Programme nur in der einfachen (unscharfen) Standardauflösung angeschaut worden sind, obwohl sie in besserer Qualität verfügbar gewesen wären. Zwar ist dieses Thema mit der Abschaltung der SD-Programme jetzt vom Tisch, aber möglicherweise wissen manche Mitglieder der Antennengemeinschaft gar nicht, was für Sender im Kabel übertragen werden. Laden Sie sich bei Interesse also ruhig mal die Kanalbelegungstabelle herunter und schauen Sie sich die Senderliste an.



Hinweis zum Kauf von Empfangs­geräten: Nur noch 4K nehmen

(November 2020)

Wie Ihnen vielleicht schon bei unserer Nach­richt im Februar 2020 zur Umstel­lung der tschechischen Sender aufgefallen ist, gibt es wieder einmal einen neuen tech­nischen Standard, den man beim Kauf von Empfangs­geräten beachten sollte, auch wenn es vorerst nur sehr wenige Sender betrifft.
Um die Übertragung von Fernseh­bildern mit einer Auf­lösung von 4K (Ultra HD) möglich zu machen, ist vom JCT-VC unter Beteiligung des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts ein neues Video-Kodierungs­verfahren entwickelt worden, das gegen­über seinem Vorgänger H.264 nur noch etwa die halbe Datenrate benötigt. Dieser neue Video-Codec wird H.265 oder HEVC genannt, und er wird bereits bei DVB-T2 benutzt. Wahrscheinlich werden zukünftig auch einige HD-Programme über Satellit mit H.265 über­tragen (das betrifft dann die Sender im Netz der Antennen­gemeinschaft ebenso). Um zukunfts­sicher zu sein, ist es also ratsam, nur noch zu Empfangs­geräten zu greifen, die für 4K oder 8K geeignet sind.

(Um ganz genau zu sein: Wenn Sie nur SD- und HD-, aber keine 4K-Programme ansehen wollen, dann würde auch ein HD-Fernseher mit H.265/HEVC genügen, aber solche Geräte gibt es nur sehr wenige.)

Möchten Sie später auch ältere Fernseher weiter benutzen, können Sie dann einen der im Handel verfügbaren DVB‑C-Receiver verwenden, der H.265/HEVC beherrscht.



... und übrigens:

Das Wort Receiver wird nicht [ʁ​ɛˈsaɪ̯ːvɐ] („Resseiwer“), sondern [ʁiˈsiːvɐ] („Rissiewer“) ausgesprochen.